Gültig ab August 2021, PDF runterladen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») gelten für alle Dienstleistungen, Veranstaltungen und Produkte (nachfolgend: „Dienstleistungen“) – kostenpflichtig oder gratis – welche die Monte Tamaro SA, via Campagnole 6, 6802 Rivera erbringt und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend: «Kunde») und der Monte Tamaro SA (nachfolgend: MT).
Sobald der Kunde eine Dienstleistung der MT in Anspruch nimmt, anerkennt er die Geltung der AGB der MT. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der MT oder online bezogen werden.
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der MT. Sie bilden hierbei einen integralen Vertragsbestandteil. Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der MT bleiben vorbehalten.
Der Vertrag mit der MT kommt mit der vorbehaltslosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer Dienstleistungen der MT zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.
Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der MT (Annahme / Ticketausgabe) der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Buchung / Anmeldung des Kunden (Antrag / Ticketkauf) zustande.
MT verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und / oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit MT berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
MT verpflichtet sich, die Dienstleistungen gemäss Beschreibungen zu erbringen. Als Grundlagegelten die Leistungsbeschreibungen in den gültigen Prospekten bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten der MT. Spezialtarife, Sonderwünsche und Nebenanreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind.
Alles andere, nicht von der MT produzierte Informationsmaterial und / oder Auskünfte von Dritten sind unverbindlich und begründen für MT keine Leistungspflicht.
Die Annahmefrist für Offerten der MT beträgt 14 Tage, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Danach ist MT nicht mehr an die Offerte gebunden. MT behält sich vor, von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten.
Erfolgt die Buchung über eine elektronische Buchungsplattform, gelten zusätzlich die dort publizierten Bestimmungen.
Angebote auf elektronischen Buchungsplattformen stellen keine Offerten dar, sind unverbindlich und können jederzeit ändern.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst mit der Buchungsbestätigung durch MT und nur gemäss dortigen Konditionen. Vor diesem Zeitpunkt wird jegliche Haftung abgelehnt.
Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der MT zu entnehmen und sind in Schweizer Franken. Preiseangaben in Fremdwährungen sind lediglich unverbindliche Richtwerte.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben pro Person und inklusive der aktuell gültigen Mehrwehrsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Kunden.
Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der MT. Preisänderungen sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich.
Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ausnahmeregelungen sind im Voraus zu vereinbaren und nur mit schriftlicher Bestätigung seitens MT gültig. MT behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen oder die Hinterlegung der Kreditkartennummer mit Verfalldatum und der Kartenprüfnummer CVC als Garantie.
Bei Bezahlung auf Rechnung (inkl. Teil-, Voraus- oder Akontozahlung) verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellte Betrag bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen (Verfalltag). Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet, innerhalb von 10 Tagen zu erheben.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu zahlen. Ab Verzugszeitpunkt ist MT berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.
Gerät der Kunde mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist MT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt als Änderung oder Absage durch den Kunden und es kommen, soweit nicht anders vereinbart, die nachstehenden Konditionen gemäss AGB Ziff. 9 (Annullation durch den Kunden) zur Anwendung.
MT behält sich vor, im Verzugsfalle die Kosten für Mahnungen, Adressermittlungen und Bonitätsprüfungen einschliesslich der Gebühren eines Rechtsanwalts zu erheben. Bei Insolvenz, Nachlassstundung, Konkurs, etc. ist MT berechtigt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um den Schaden zu minimieren und die Guthaben einzutreiben.
Verfallene MT-Gutscheine werden nur einmal verlängert, wenn diese nachweisbar käuflich erworben wurden. Gutscheine, welche gratis ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecke, Aktionärs-Billette, usw.), werden nicht verlängert. MT-Gutscheine, unabhängig ob käuflich erworben oder gratis ausgegeben, können nur in der auf dem Gutschein vermerkten Geschäftsstelle eingelöst werden (keine Änderung der Dienstleistung möglich).
Wesentliche Änderungen oder Absagen von Vereinbarungen müssen der MT möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Diese sind nur nach Rücksprache mit MT und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Billette, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen.
Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der MT bleiben vorbehalten. Massgebend für die Berechnung ist der Eingang der schriftlichen Annullierung bei der MT.
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen.
Bei externen Verkaufsplattformen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Diesbezüglich anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Online Tickets (E-Tickets), Gutscheine oder Tickets, welche vor Ort gekauft wurden: Nicht stornierbar.
Geführte Touren: Nicht stornierbar.
Annullierungsbedingungen bei Gruppenreservationen (mehr als 10 Teilnehmer):
– Bis 15 Tage vor der Aktivität: keine Kosten
– 14-3 Tage vor der Aktivität: 10%
– bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder no-show: 50%
– Falls die Gruppe ein Reservedatum bestätig hat, gelten diese Annullationsbedinungen nur für das Reservedatum.
Teilannullierung Von Gruppenreservationen (ab 10 Personen): Bei einer Teilannullierung von Gruppenreservationen (Verminderung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Teilnehmer) werden dem Vertragspartner folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung pro Person in Rechnung gestellt: bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder no-show: 50%.
Bricht ein Kunde die Dienstleistung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung von Kosten. Allfällige ihm hierdurch entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde.
MT kann auch kurzfristig ein Programm absagen, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen (Beispiele Punkt 12) dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5.
MT ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Aktivität vorzeitig abzubrechen. Wichtige Gründe sind Wetterverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der MT nicht beeinflussbare Umstände. Der bezahlte Preis wird in diesem Fall, abzüglich der von der MT bereits erbrachten Leistungen, zurückerstattet.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen sowie Verspätungen bleiben im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ausdrücklich vorbehalten. MT bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten; in derartigen Fällen besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kunden.
MT kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
– Wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und / oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben.
– Wenn MT feststellt, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
– Wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der MT, der Rigi im Allgemeinen oder ihrer Gäste gefährden.
– Wenn Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch MT in die Organisation einbezogen wurden, die Leistungserbringung vollständig oder teilweise hindern.
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, MT über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen der MT und deren Personal strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.
Alle Reglemente, wie z.B. Seilpark, Sommerrodelbahn und Tyrolienne, sind integrierender Bestandteil dieser AGB.
MT hat branchenübliche Versicherungen für Störungen oder Unfälle. Der Kunde haftet gegenüber der MT für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass MT ein Verschulden nachweisen muss.
Die Teilnehmer sind durch MT nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.
MT verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertragsbestimmungen. MT haftet lediglich für Mängel oder Ausfälle der Dienstleistung, die einen Minderwert darstellen.
Bei verschuldetem Ausfall kann MT innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet MT maximal in der Höhe des Umfangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rücktritt durch MT nach obenstehender AGB Ziff. 11 (Rücktritt durch MT).
MT haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedungen. MT haftet nicht für Umstände, welche auf unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden). Werden die Weisungen der MT, des Personals oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens MT.
MT haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswerten, Vermögens- oder Sachschäden, etc., den/die sie nicht zu verantworten hat.
Hat der Kunde während einer Dienstleistung Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich dem verantwortlichen Mitarbeiter der MT mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Kunden allfällige Ansprüche gegenüber den beiden Unternehmen verloren. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.
MT behält sich das Recht vor, Bilder oder Videos aller Teilnehmer für jeden rechtmäßigen Zweck zu verwenden, einschließlich z. B. für Zwecke wie Werbung, Illustration, Reklame und Webinhalte. Dieses Einverständnis gilt zeitlich unbeschränkt, kann jedoch jederzeit (mit Wirkung für die Zukunft) schriftlich widerrufen werden. Die Urheberrechte am entstehenden Bildmaterial gehören der Veranstalterin (insb. kein Recht auf Entgelt).
Einzelne Bereiche der Betriebe werden mit Videoaufzeichnungen überwacht. MT beachtet hierbei die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung.
MT bearbeitet und sammelt personenbezogene Kundendaten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der MT.
MT bietet ein drahtloses lokales Internetnetzwerk (W-LAN) an. Für die Nutzung desselben gelten zusätzliche Allgemeine Geschäftsbindungen (AGB). Die Nutzung des W-LAN der MT erfolgt auf eigene Gefahr. MT lehnt die Haftung für sämtliche hieraus entstehenden Folgen ausdrücklich ab. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es den Nutzern nicht erlaubt ist, das Netz für rechtswidrige, strafbare und/oder sittenwidrige Inhalte und Handlungen zu nutzen.
MT behält sich das Recht vor, diese AGB oder Teile hiervon und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu künden. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung.
Die Geschäftstätigkeit der MT basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Die Anwendung des «Wiener Kaufrechts» (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB oder anderer Vertragsabreden führt nicht zu Unwirksamkeit der restlichen Bestimmungen gemäss AGB oder Vertrag.
Der Gerichtsstand ist 6802 Rivera, Gemeinde Monteceneri. Es ist der MT freigestellt, den Vertragspartner an seinem Sitz oder jedem anderen zulässigen Ort zu belangen.
Stand: 2.8.2021
Das Angebot der MT umfasst einzelne Dienstleistungen (z.B. „Beförderung“) und Veranstaltungen als Kombination von mehreren Dienstleistungen (z.B. „Beförderung“ mit „Events, Gastronomie und Spezialangebote“).
Mit dem Verkauf eines Tickets oder eines Abonnements verpflichtet sich MT zur Beförderung des rechtmässigen Ticket- oder Abonnementsinhabers und/oder seines Materials gemäss diesen AGB.
Die Tickets und Abonnemente sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten sind die Abonnemente, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, nicht gültig. Alle Tickets und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar (Ausnahme: übertragbare Jahreskarten) und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Umtausch.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Tickets findet keine Rückerstattung statt. Ersatz von Abonnements wird nur geleistet, wenn die Kassenquittung vorgewiesen wird.
Tickets, die den Anforderungen an die Lesbarkeit nicht entsprechen, sind ungültig.
Das Personal von MT ist berechtigt, jederzeit Ticketkontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung des Personals hin hat sich der Ticketinhaber mittels gültigen Identitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.
Gepäck, wie Rucksäcke, Handtaschen oder kleine Koffer, sowie Rollstühle und Fortbewegungshilfen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität werden kostenlos transportiert, sofern diese in die Gondelbahn passen. Der Transport von Materialien und Gütern sowie Sportgeräten wie Mountainbikes oder Gleitschirm stellen einen kostenpflichtigen Gütertransport dar und erfolgt gemäss den entsprechenden Tarifbestimmungen der MT.
Ausgeschlossen bleibt der Transport von Sachen, die den Mitreisenden lästigfallen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder einen Schaden verursachen können.
MT haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der transportierten Gegenstände.
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie insbesondere Feuerwerkskörper, Waffen, scharfe oder spitze Gegenstände aller Art untersagt.
Verstösst ein Ticket- oder Abonnementinhaber gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Weisungen und Anordnungen des Personals oder verhält er sich rücksichtslos, kann MT ihn von der Benützung der Anlagen ausschliessen und das Ticket entschädigungslos entziehen.
Wer Anlagen oder Einrichtung der MT verunreinigt oder beschädigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
Sämtlichen Personen ist das Betteln, verkaufen von Gegenständen oder Missionieren auf dem Grund und den Anlagen der MT untersagt.
Im Falle von missbräuchlicher Verwendung von Tickets und Abonnemente werden Massnahmen ergriffen und ein Zuschlag von CHF 250.- erhoben. Insbesondere sind dies:
– Gefälschte Tickets und Abonnemente werden eingezogen.
– Bei Verwendung eines gestohlenen Lifttickets wird dieses eingezogen und dem Fahrausweisträger zurückgegeben.
– Wird ein unübertragbares Ticket oder Abonnement durch einen Dritten benützt, wird das Ticket oder das Abonnement eingezogen und dem Fahrausweisträger gegen Entrichtung einer Konventionalstrafe von CHF 250.- zurückgegeben.
– Wer ohne Ticket oder nur mit einem teilgültigen Ticket die Anlagen benützt, hat den regulären Ticketpreis, sowie zusätzlich eine Umtriebsentschädigung von CHF 250.- zu entrichten.
Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
MT kann den Transport von Geräten auf ihren Anlagen verweigern, sofern diese den Betrieb oder andere Gäste stören oder für die Benützung der Anlagen offensichtlich ungeeignet sind.
Weiter sind Personen, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen die Weisungen des Personals, Anordnungen befugter Personen oder gesetzliche Vorschriften verstossen, vom Transport ausgeschlossen (vgl. AGB Ziff. 4 Fehlverhalten bei Abonnement und Ticketinhaber).
Ebenfalls können Personen bei ungünstigen Witterungsbedingungen aus Sicherheitsgründen vom Transport ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährdet haben oder Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann der Fahrausweis entzogen werden.
Aktivitäten auf Wander- oder Mountainbike-Wegen erfolgen zu jeder Tageszeit auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der MT abgelehnt.
Integrierender Bestandteil dieser AGB sind die jeweiligen Reglemente der einzelnen Aktivitäten wie Adventure Park, Sommerrodelbahn oder Tyrolienne.
Hunde jeder Grösse müssen in allen Fällen den gemäss Tarifbestimmungen vorgesehenen Mindestfahrpreis bezahlen. Ausnahme: Kleine Hunde bis 30 cm Widerristhöhe werden unentgeltlich transportiert. MT behält sich das Recht vor, bei Bedarf weitere Massnahmen wie das Tragen eines Maulkorbes zu ergreifen.